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   OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09   

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https://dejure.org/2009,14516
OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09 (https://dejure.org/2009,14516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.10.2009 - 5 U 25/09 (https://dejure.org/2009,14516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 5 U 25/09 (https://dejure.org/2009,14516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 831, 823, 253 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Sturz Bettgitter Tod

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 06.06.2003 - 4 U 70/02

    Sicherungsmaßnahmen gegen Herausfallen aus Krankenbett

    Auszug aus OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09
    Von der Rechtsprechung wird eine Beweislastumkehr vielmehr nur in den Fällen angenommen, in denen alle Risikofaktoren und somit auch solche, die sich aus der körperlichen Konstitution des Patienten ergeben, regelmäßig vom Personal eingeplant und voll umfänglich ausgeschaltet werden können (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 06.06.2003, NJW-RR 2004, 237).
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 277/07

    Entscheidungsmöglichkeit eines berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungsarztes

    Auszug aus OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09
    Die hierfür darlegungspflichtige Beklagte (vgl. BGH, NJW 2009, 993 (994)) trägt insoweit nichts vor und kann es auch nicht, ohne lediglich zu spekulieren.
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09
    Über die Sicherung eines Patienten mit Hilfe eines Bettgitters ist vielmehr aufgrund der konkreten Umstände in jedem Einzelfall gesondert zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 2005, 1937).
  • OLG Naumburg, 12.07.2012 - 1 U 43/12

    Krankenhaushaftung: Sturz eines aus dem Bett aufstehenden Patienten

    Dagegen gilt eine Situation gerade nicht als voll beherrschbar, wenn sich der Patient in seinem Zimmer selbst frei bewegt und dabei zu Fall kommt (HansOLG Bremen Urteil vom 22.10.2009 - 5 U 25/09 - [z.B. MDR 2010, 212]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 3 U 140/11

    Anforderungen an die Schlüssigkeit von Parteivorbringen im Arzthaftungsprozess

    Für die Art von Sicherungsmaßnahmen ist insoweit entscheidend, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des Patienten aus der Sicht ex ante ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 362; OLG Köln, GesR 2010, 691; s. auch OLG Bremen, GesR 2010, 25 zur Anbringung von Bettgittern).
  • OLG Köln, 18.11.2013 - 5 U 77/13

    Anforderungen die Sicherung eines Schlaganfallpatienten vor einem Sturz aus dem

    Es ist daher in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Patienten solche Maßnahmen in Betracht kommen und dabei strikt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird (BGH NJW 2005, 1937 f.; OLG Schleswig, OLGR 2004, 3 f.; OLG Koblenz, OLGR 2009, 85 f.; OLG Bremen, GesR 2010, 25 ; KG VersR 2006, 1366; KG OLGR 2008, 505 f.; zahlreiche weitere Hinweise bei Martis/Winkart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., 2010, Rn S 500 ff.; 570 ff.).
  • OLG Köln, 05.05.2010 - 5 W 10/10

    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für Schadensersatzansprüche gegen einen

    Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie zum Wohl des Patienten erforderlich sind und nicht durch andere pflegerische Maßnahmen verhindert werden können (vgl. OLG Bremen, MDR 2010, 212 f.).
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